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Allgemeine Geschäftsbedingungen für SQS-Seminare


§ 1 Geltungsbereich

Allen Leistungen im Rahmen der öffentlichen Seminarveranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SQS Software Quality Systems AG, Stollwerckstraße 11, 51149 Köln (im Folgenden „SQS“) zugrunde.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

  1.  Die Seminarangebote von SQS sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung eines Seminars gilt erst dann als verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung einer Anmeldung des Kunden durch SQS vorliegt. Die Bestätigung kann auch per Telefax oder auf elektronischem Weg, z.B. durch E-mail erfolgen.
  2. Die Anmeldungen zu den SQS-Seminaren können verbindlich nur via Internet, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. An eine Anmeldung ist der Kunde 14 Tage gebunden.
  3. Da die Teilnehmerzahl für die Seminare aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt ist, werden Anmeldungen grund-sätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei telefonischen Anfragen bemüht sich SQS unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden und noch eingehenden verbindlichen Anmeldungen um eine Platzreservierung für die Dauer von 14 Tagen. Wird diese Reservierung durch andere verbindliche Anmeldungen gefährdet, wird SQS den Anmeldenden möglichst umgehend informieren, um Gelegenheit zu einer verbindlichen Anmeldung zu geben.

§ 3 Anreise und Unterkunft

Der Kunde bzw. der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für seine Anreise und Unterkunft verantwortlich. Auf Wunsch bemüht sich SQS jedoch um eine Hotelreservierung, i.d.R. zu Sonderkonditionen. Die SQS tritt in diesem Fall nur als Vermittler auf. Die Hotelkosten sind von den Teilnehmern direkt mit dem Tagungshotel abzurechnen. Die Vermittlung ist kostenfrei.

§ 4 Umbuchungen

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Kunde bis zu 2 Tage vor Beginn des Seminars schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen. Diese Umbuchung ist kostenfrei; mehrtägige Seminare können aber nur als Ganzes umgebucht werden.

§ 5 Stornierungen

  1. Stornierungen von Anmeldungen können via Internet, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen und sind bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Bei Eingang der Stornierung bis zu 2 Wochen vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 EURO berechnet. Im Falle einer späteren Absage wird ebenfalls diese Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, wenn der Platz noch anderweitig vergeben werden kann. Anderenfalls oder bei Nichterscheinen ist die volle Gebühr für das Seminar fällig.
  2. SQS behält sich aus wichtigem Grund eine eigene Stornierung von Seminaren vor, insbesondere aus organisatorischen Gründen, z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten. In diesem Fall versucht SQS, den Teilnehmer mit seinem Einverständnis auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Andernfalls wird eine bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 6 Durchführungsabweichungen

Seminare werden von SQS fortdauernd im Interesse der Kunden weiterentwickelt und können insofern inhaltlich von der Seminarbroschüre abweichen.

SQS ist bei Personalausfall oder -engpässen berechtigt, geeignete Ersatzreferenten einzusetzen. Aus wichtigem Grund können auch Termin- und Ortsverschiebungen erfolgen. Termin- und Ortsverschiebungen werden rechtzeitig, mindestens 3 Tage vorher bekannt gegeben. Kann infolgedessen ein Teilnehmer am Seminar nicht teilnehmen, so kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


§ 7 Seminarbeginn/-ende

Die Seminare der SQS beginnen/enden, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt:

* eintägige Seminare
  09.00 - 17.00 Uhr
   
* zweitägige Seminare
1. Tag  10.00 - 17.00 Uhr
2. Tag  09.00 - 16.00 Uhr
   
* mehrtägige Seminare
1. Tag 10.00 - 17.00 Uhr
folgende Tage 09.00 - 17.00 Uhr
letzter Tag 09.00 - 15.00 Uhr


Die Seminare der SQS am Seminarort Wien beginnen, sofern nicht anders vereinbart, an jedem Veranstaltungstag um 9.00 Uhr.

 

§ 8 Gebühren

  1. Alle Gebühren verstehen sich pro Person und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Seminargebühr beinhaltet die begleitenden Seminarunterlagen, von SQS ausgewählte Getränke sowie das Mittagessen.
  2. Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
  3. Bei Seminaren, die mit einer abschließenden Prüfung enden, fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an, die von den jeweiligen Instituten (wie in der Seminarbeschreibung aufgeführt ,z.B. iN-TACS, ISQI, ISTQB, VDA-QMC, iSSECO, iNTCCM) separat in Rechnung gestellt werden.
  4. Bitte sprechen Sie uns auf einen Rahmenvertrag an, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Menge an Teilnehmern anmelden möchten. Wir gewähren Ihnen grundsätzlich folgende Rabatte auf die Seminargebühren:
     • ab 10 Teilnehmern 5%
     • ab 20 Teilnehmern 10%
     • ab 30 Teilnehmern 15%

    Diese Rabattregelungen sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen, die Sie von uns oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) erhalten.
  5. Wir bieten Ihnen alternativ auch die Durchführung von Inhouse-Schulungen an.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Die Gebühren für den Besuch der Seminare sind 14 Tage vor Semi-narbeginn ohne Abzug fällig. Die erste Mahnung nach Zahlungsver-zug erfolgt kostenfrei. Für jede weitere Mahnung werden 5,00 € Mahn- und Bearbeitungsgebühr erhoben. Darüber hinaus sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.

§ 10 Haftung und Schadenersatz

  1. Alle Seminare werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein aufmerksamer Teilnehmer kann die Seminarziele erreichen. Ein Schulungserfolg ist jedoch nicht geschuldet.
  2. SQS haftet bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden, die auf der fahrlässigen oder vorsätz-lichen Verletzung einer Kardinalpflicht durch SQS oder ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des geschlossenen Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Für Schäden, die nicht unter den vorstehenden Absatz 2 fallen, haftet SQS, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung von SQS oder einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SQS beruhen. Die Haftung ist jedoch auf den typischen, voraussehbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Urheber- und Markenrechte

An Schulungsunterlagen, die einem Teilnehmer im Rahmen eines Seminars in körperlicher oder elektronischer Form ausgehändigt werden, räumt die SQS dem Teilnehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zwecke des Lernens ein. Al-le Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben der SQS vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen sowie der eingesetzten urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Software darf insbesondere nicht aus den Seminarräumen entfernt werden.

§ 12 Sonstiges

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Auskünfte

SQS Software Quality Systems AG
Stollwerckstr. 11
D - 51149 Köln
Telefon +49 (0) 22 03/91 54-17
Telefax +49 (0) 22 03/91 54-15
E-mail:

SQS-Seminarprogramm
SQS-Seminartermine-2010